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Umsatzsteuer | Berufung auf Gemeinschaftsrecht für die Steuerbefreiung von Geldspielautomaten
Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1993; Art. 13 Teil B Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB RAAAA-69276
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist nach Vorlage an den EuGH ergangen. Der und C-452/02 entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG auch für Wirtschaftsteilnehmer gilt, die nicht Spielbankbetreiber sind. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebietet es, dass der „Betreiber” steuerbefreit wird. Ein Abhängigmachen von der Person des Veranstalters ist also nicht zulässig.