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Zur Frage der Beendigung einer Betriebsaufspaltung
Gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 45/04, EFG 2005 S. 356) hat der mit dem Umzug der Betriebs-GmbH verbundene Wegfall der sachlichen Verflechtung auch im Falle einer Werbeagentur die Beendigung der Betriebsaufspaltung zur Folge, soweit der darüber hinaus noch mitverpachtete Kundenstamm keine wesentliche Betriebsgrundlage darstellte. Das einer sofortigen Versteuerung der stillen Reserven entgegenstehende Verpächterwahlrecht kann nur dann wieder aufleben, wenn mit der Beendigung des Pachtverhältnisses das Besitzunternehmen den Betrieb wieder in der bisherigen Weise fortsetzen könnte (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 3 EStG).▶NWB HAAAB-35796
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) betrieb in ihrem Einfamilienhaus als Einzelunternehmerin eine W...