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Zur Wirksamkeit von Treuhandverhältnissen an GmbH-Geschäftsanteilen
(1) Gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 34/05, EFG 2005 S. 1195) bedarf die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses an einem bestehenden GmbH-Geschäftsanteil der notariellen Beurkundung, um zivilrechtlich wirksam zu sein. Dies gilt gleichermaßen für eine Erwerbstreuhand und eine Vereinbarungstreuhand. (2) Ein Treuhandverhältnis an einem GmbH-Geschäftsanteil ist steuerlich nur und erst ab dem Zeitpunkt anzuerkennen, wenn es dem für die Besteuerung der GmbH zuständigen FA offenbart wird (Bezug: § 17 Abs. 1 EStG; § 15 Abs. 4 GmbHG).▶ NWB CAAAB-55164