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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz für Sauna in einem Fitnessstudio
Die Verabreichung eines Heilbads muss der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Hiervon kann S. 689bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie dient regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden (Abgrenzung zu Abschn. 171 Abs. 3 UStR 2005; § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1999).▶NWB MAAAB-56111
▶Praxishinweise: Der ermäßigte Steuersatz kommt nur zum Tragen, wenn die Sauna der Behandlung einer Krankheit oder gesundheitlichen Störung dient. Von einer Behandlung könnte aber nur gesprochen werden, wenn eine solche ärztlich auch verordnet worden ist.