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Einkommensteuer | Provision für vermittlungsähnliche Leistung als sonstige Einkünfte
(1) Bekundet jemand einem anderen gegenüber seine Bereitschaft, mit seinen persönlichen Beziehungen bei einer geschäftlichen Transaktion behilflich zu sein und erhält er hierfür eine Provision, so ist dieses Verhalten nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar. (2) Auf eine Ermittlungspflichtverletzung des FA kann sich gegenüber einer Änderung des Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht berufen, wer den Sachverhalt ganz bewusst falsch darlegt und bei dem FA daher einen Irrtum über einen tatsächlichen Geschehensablauf hervorruft (Bezug: § 22 Nr. 3 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977).▶VT 481/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Klägerin im Rahmen eines Grundstückserwerbs wegen ihrer persönlichen Beziehungen zum Grundstücksveräußerer ein „Betreuungshonorar” (5 Mio DM) vom Grundstückserwerber erhalten. Ein solches Verhalten, das Gegenstan...