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BFH 20.04.2004 IX R 5/02, StuB 13/2004 S. 610

Einkommensteuer | Spekulationsgewinn wegen Erwerbs eines Erbteils von einem Miterben

Erwirbt ein Miterbe unentgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.▶VT 482/04

Praxishinweise: Durch den Erbfall selbst wird kein Anschaffungsgeschäft ausgelöst, da es sich um einen unentgeltlichen Erwerb handelt. Durch den entgeltlichen Erwerb des Erbteils vom Miterben werden aber Aufwendungen für den Erwerb eines Vermögensgegenstands (= anteiliger Nachlass) getätigt, die insoweit zu Anschaffungskosten führen. Dies bedeutet, dass für den hinzuerworbenen ideellen A...