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Pensionsrückstellung – Fehlende Erdienbarkeit wegen Unterschreitung der Zehn-Jahresfrist
Gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 108/03, EFG 2004 S. 422) stellt die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers keinen gewichtigen Anhaltspunkt dar, die Zehn-Jahresfrist des Erdienungszeitraums auf 9 Jahre und 9 Monate zu verkürzen (gegen , BStBl 2003 II S. 416 = StuB 2002 S. 1064 [Bezug: § 8 Abs. 3 KStG]).▶VT 476/04
▶Praxishinweise: (1) Eine Pensionszusage muss zivilrechtlich wirksam, ernsthaft gemeint, angemessen und erdienbar sein. Andernfalls wird ihr die steuerliche Anerkennung versagt. Im vorliegenden Fall mangelte es der erteilten Pensionszusage trotz Abschlusses einer Rückdeckungsversicherung an dem Kriterium der Erdienbarkeit. Erdienbarkeit setzt im Zeitpunkt der Zusageerteilung eine gewisse Mindestdauer