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StuB 13/2004 S. 605

Keine Aktivierung des Anspruchs auf eine Versicherungsprämienrückvergütung?

Der Anspruch auf Rückvergütung einer Versicherungsprämie (Gewinnanteil), der sich entsprechend dem Schadensverlauf während der voraussichtlich mehrjährigen Vertragsdauer erhöhen und ermäßigen kann und der erst bei Vertragsbeendigung feststeht, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 82/03, EFG 2004 S. 715) nicht vor Ablauf des Vertrags aktiviert werden (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).▶VT 475/04