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Bewertung der Nutzungsentnahme im Falle einer privat veranlassten Beschädigung eines betrieblichen Wirtschaftsguts
Der VIII. Senat hat mit Beschluss vom - VIII R 48/98 (BFH/NV 2004 S. 331) seinen Vorlagebeschluss vom - VIII R 48/98 (BStBl II S. 395 = StuB 2001 S. 556) aufgehoben. Er sieht davon ab, die Frage nach der Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt) dem Großen Senat des BFH erneut vorzulegen (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG).▶VT 478/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hat der VIII. Senat des BFH seinen Vorlagebeschluss zwar aufgehoben, er hat aber nicht seine im Vorlagebeschluss geäußerte Rechtsansicht aufgegeben. Er ist weiterhin der Meinung, dass die Rechtsprechung im Sinne des Vorlagebeschlusses korrigiert werden sollte. Der Vorlagebeschluss wurde nur zurückgezogen, da e...