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StuB 9/2002 S. 466

Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter können gem. (BB 2002 S. 218) einvernehmlich auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Ladung zu einer Gesellschafterversammlung und der Zusendung der Tagesordnungspunkte verzichten. Der Schutzzweck der Ladungsfrist bestehe darin, den Gesellschafter in die Lage zu versetzen, dass er sich den Zeitpunkt der Versammlung von anderen Verpflichtungen freihalten und eine erforderliche Anreise zum Ort der Versammlung rechtzeitig bewirken könne. Eines solchen Schutzes bedürfe es indes dann nicht, wenn sämtliche Gesellschafter in einer vorangegangenen Gesellschafterversammlung einvernehmlich eine neue Versammlung verabreden. Wenn die Satzung der Gesellschaft keine besondere Regelungen enthalte, sei eine Gesellsc...