Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 7/2005 S. 326

Benennungsverlangen und Bankgeheimnis

Das sog. Bankgeheimnis nach § 30a AO schließt gemäß nrkr. (BFH- Az.: IV R 45/04, EFG 2004 S. 1730) ein Benennungsverlangen nach § 159 Abs. 1 Satz 1 AO an die Bank nicht aus, wenn diese behauptet, (im Ausland) treuhänderisch Wertpapiere für Bankkunden zu halten.NWB JAAAB-27237

Praxishinweise: (1) Die Klin. ist eine Bank, die nach ihrer Angabe für Kunden als Kommissionärin gemäß den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ausländische Wertpapiergeschäfte durchgeführt hat, wobei mit der Verwahrung der Papiere ein Drittverwahrer im Ausland beauftragt ist. Die Klin. wehrt sich mit der Klage gegen eine Steuerfestsetzung gegen ein vorausgegangenes Benennungsverlangen der Finanzverwaltung zur Klärung der von der Klägerin behaupteten Treuhandverhältnisse.

(2) Das FG folgt der Argumentation nicht, wonach § 159 Abs. 1 Satz 1 AO a...