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Gewerblicher Grundstückshandel – Beschluss des GrS vom
Der GrS hat mit Beschluss vom - GrS 1/98 (StuB 2002 S. 298; vgl. Engelsing, StuB 2002 S. 494) entschieden, dass die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt- Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem „Bild eines produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers” eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Nach Auffassung des BFH können jedoch besondere Umstände auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (z. B. Veräußerung eines im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung erworbenen Grundstücks schon vor der Bebauung, Bebauung auf Rechnung oder nach den Wünschen des Erwerbers; vgl. Abschn. C.III.5 zweiter Absatz ...