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Einkommensteuer | Renten aus privater Rentenversicherung gegen kreditfinanzierten Einmalbeitrag – Aufgeschobener Beginn der Rentenzahlung
Von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wurde die Frage erörtert, ob und bejahendenfalls zu welchem Zeitpunkt bei einer Rentenversicherung gegen kreditfinanzierten Einmalbeitrag ohne Kapitalwahlrecht mit aufgeschobenem Beginn der Rentenzahlung die in der Ansparphase entstandenen rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen zu besteuern sind.
Die Erörterung ergab nach Angaben der OFD München in ihrer Vfg. vom - S 2255 - 49 - St 414, dass die in der Ansparphase entstandenen rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen im Zeitpunkt des Rentenbeginns nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu besteuern sind, weil es sich bei den Einmalbeitragsversicherungen um nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG begünstigte Versicherungen handelt, so dass auf die Zinsen § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG nicht anzuwenden ist. Für die Prüfung des Schuldzinsenabzugs ist in j...