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Beschlagnahme von Datenträgern einer Steuerberatungskanzlei
Die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten greift in das Grundrecht der betroffenen Berufsangehörigen und ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit zusammenhängenden Belange der Allgemeinheit. RAe als Organe der Rechtspflege und StB sowie deren Mandanten sind auch im öffentlichen Interesse auf eine besonders geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation angewiesen. Ein Datenzugriff weist wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine Streubreite auf und bezieht zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich ein, die in keiner Beziehung zu dem erhobenen Tatvorwurf stehen können. Daher muss der Zugriff auf für das Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden. Bereits im Verfahrensstadium der Durchsicht, das der Entscheidung über die Beschlagnahme vorgelagert ist, ist deshalb eine sorgfältige Sichtung und Trennung der Daten je nach ihrer Verfahrensrelevanz geboten ().