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Versorgungsansprüche im Sozietätsvertrag
Die Regelung in einem Sozietätsvertrag (hier: Rechtsanwälte) nach der ein ausgeschiedener, als RA tätiger Sozius weiter für die Altersversorgung der aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii aufkommen muss, der jedoch bei seinem Ausscheiden die vereinbarten Zuschüsse der Sozietät für seine eigene Altersvergung verliert, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin anzupassen, dass die von dem ausgeschiedenen RA zu erbringenden Versorgungsleistungen für die aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii zu kürzen sind um die weggefallenen Zuschüsse der Sozietät zu dessen eigener Altersversorgung (, AnwBl 2005 S. 429).