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StuB Nr. 24 vom Seite 1096

Überblick über die Regelungen des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetzes

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Die Kernaussagen:
  • Die vom Rat der Europäischen Union am verabschiedete Richtlinie 2003/49/EG verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, auf die Erhebung von Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren, die zwischen verbundenen EU-Kapitalgesellschaften fließen, zu verzichten.

  • Diese Richtlinie ist Teil eines Steuerpakets, das auch darauf gerichtet ist, den schädlichen Steuerwettbewerb in der EU einzudämmen, und war zum in nationales Recht umzusetzen.

  • Ein wesentliches Element zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht ist der neu eingefügte § 50g EStG, der die materiellen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinien 2003/49/EG und 2004/66/EG enthält.

I. Vorbemerkungen

Mit dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz kommt der Deutsche Gesetzgeber der Verpflichtung nach, die folgenden EU-Richtlinien und Verordnungen in nationales Recht umzusetzen:

  • Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats vom über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten, die den Zinsen- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen vor allem durch eine wirksame Vermeidung der Doppelbesteue...