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StuB Nr. 24 vom Seite 1099

Neuere Entwicklungen hinsichtlich der Umsatzsteuer bei Publikumsgesellschaften

von RA/StB Ursula Stoffel, Essen
Die Kernaussagen:
  • Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur dann vor, wenn die Vermittlungsleistung an eine Partei des Kreditvertrags erbracht und von dieser als eigenständige Vermittlungstätigkeit vergütet wird.

  • Eine Tätigkeit aufgrund eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags mit einem Dritten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag führt dazu, dass diese Leistungen keine Kreditvermittlungsleistungen i. S. des § 4 Nr. 8a UStG sind.

  • Diese Grundsätze sind übertragbar auf Vertriebsleistungen bei der Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fondsgesellschaften.

I. Umsatzsteuerpflichtige Vermittlungstätigkeit

Mit hat der BFH entschieden, dass eine steuerfreie Kreditvermittlung nur vorliegt, wenn die Vermittlungsleistung an eine Partei des Kreditvertrags erbracht und von dieser als eigenständige Vermittlungstätigkeit vergütet wird. Ausgangspunkt für die Entscheidung war eine Gestaltung, bei der der Kläger als selbständiger Handelsvertreter Finanzierungen für Kunden einer Firma X vorbereitete. Die hierfür erforderlichen Informationen erhielt er von X und stellte sodann Finanzierungspläne für die Kunden auf. Hinsichtlich der Finanzierung zeigte er unterschiedliche Szenarien au...