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StuB Nr. 24 vom Seite 1111

Vorschlag zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien

Die EU-Kommission hat vier grundlegende Überarbeitungen der EU-Rechnungslegungs-Richtlinien vorgeschlagen, mit denen das Vertrauen in die Vorlage von Unternehmensabschlüssen gestärkt werden soll. So wird festgeschrieben, dass (1) die Vorstandsmitglieder gemeinsam für die Abschlüsse und wesentliche Nichtfinanzinformationen verantwortlich sind; (2) die Geschäfte nichtbörsennotierter Unternehmen mit verbundenen Parteien transparenter gestaltet werden sollen; (3) sichergestellt werden soll, dass alle Unternehmen vollständige Informationen über außerbilanzielle Vereinbarungen vorlegen. Dazu zählen auch die sog. „Special Purpose Vehicles” (Zweckgesellschaften), die u. U. in Offshore-Ländern belegen sind. Schließlich sollen (4) die börsennotierten Gesellschaften eine jährliche „Corporate Governance”-Erklärung abgeben (Quelle: Pressemitteilung der EU IP/04/1318 vom ).