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StuB Nr. 21 vom Seite 989

Entfernungspauschale: Auswirkung auf den geldwerten Vorteil bei der Pkw-Gestellung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Legt der Arbeitnehmer die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung mit einem Dienstwagen zurück, ist bislang kein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG). Für diese Familienheimfahrten kann die Entfernungspauschale jedoch nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Nunmehr sieht das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ebenfalls eine erhebliche Verschärfung vor. Gesetzgeberischer Hintergrund ist, dass die Absenkung der Entfernungspauschale auch für Familienheimfahrten bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gelten soll. Deshalb soll ab dem Kalenderjahr 2004 der geldwerte Vorteil einer wöchentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz als Arbeitslohn versteuert werden. Dies führt auch zu einer Sozialversicherungspflicht dieses neuen Vorteils. Für diese Familienheimfahrt kann nach den Grundsätzen der drastisch reduzierten Entfernungspauschale ein Ansatz als Werbungskosten oder eine LSt-Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG in Betracht kommen.