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Betriebsausgabenpauschalierung bei Veräußerungsgewinnen und Besteuerungsfolgen bei konzerninternen Umstrukturierungen
Wie wirkt eine pauschalierte Veräußerungsgewinnbesteuerung im nationalen Konzern?
Welche Konsequenzen hat dies auf konzerninterne Umstrukturierungen?
Welche Folgen hat die pauschalierte Veräußerungsgewinnbesteuerung auf die Betriebsausgabenpauschalierung?
I. Einleitende Bemerkungen und Problemstellung
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum die steuerliche Behandlung von Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Kapitalgesellschaftsbeteiligungen stehen, durch § 8b Abs. 3 KStG neu geregelt. Hiernach gelten pauschaliert 5 % des Veräußerungsgewinns i. S. des § 8b Abs. 2 KStG als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Die Betriebsausgabenpauschalierung bei (steuerfreien) Veräußerungsgewinnen i. S. des § 8b Abs. 2 KStG („pauschalierte Veräußerungsgewinnbesteuerung”) ist als weitreichend und außergewöhnlich zu charakterisieren. Dafür sprechen drei Aspekte, die bereits an dieser Stelle erwähnt werden sollen:
Die pauschalierte Veräußerungsgewinnbesteuerung führt zu bedeutenden Steuerlasteffekten auf Ebene des Veräußerers, denn Bemessungsgrundlage ist die positive Differenz zwischen Veräußerungspreis und steuerlichem Buchwert. Die Bedeutung dieser Steuerlasteffekte gewinnt in n...