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Rechtmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftel-Regelung) für 1999 und 2000
In einem früheren Beitrag (StuB 2002 S. 454) wurde auf einen AdV-Beschluss hingewiesen, mit welchem das EFG 2002 S. 457 = StuB 2002 S. 298) ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelung bei Gewinnen aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen) in der für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 geltenden Fassung geäußert hatte. Mit seinem Beschluss vom - XI B 68/02 (StuB 2002 S. 1177) hat der BFH nunmehr ein deutliches Signal gesetzt, dass er dies wohl anders sieht.
Bekanntermaßen wurde die steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Mitunternehmeranteilen gem. § 34 EStG mehrfach geändert. So betrug nach der für den VZ 1998 geltenden Fassung die auf außerordentliche Einkünfte entfallende ESt bis zu einem Betrag von 15 Mio DM die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes auf alle Einkünfte. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom wurde stattdessen die Fünftel-Regelung eingeführt, die bei hohen Einkünften regelmäßig zu keiner Entlastung führte. Die Fünftel-Regelung galt für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000. Ab VZ 2001 gilt wieder eine modifizierte Form des halben durchschnittlichen Steuersatzes, soweit der Veräußeru...