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Keine Steuererhöhung für Wohnmobilfahrer
Ab dem gilt für schwere Geländewagen die Besteuerung nach Hubraum, eine Zulassung nach Gewicht ist für diese Pkw dann nicht mehr möglich. Im Rahmen dieser Neuregelung für schwere Geländewagen hat sich der Bedarf einer Regelung auch für Wohnmobile ergeben, die eine gesetzliche Klarstellung bringen soll.
Derzeit werden Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 2,8 t nach Gewicht besteuert. Damit das so bleibt, wird die Landesregierung dem Landtag in Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Vorschlag machen und diesen Ende April in den Bundesrat einbringen. Die Gesetzesinitiative soll erreichen, dass Wohnmobilbesitzer auch in Zukunft die gleiche Kraftfahrzeugsteuer bezahlen wie heute auch.
Für Wohnmobile gilt daher weiterhin die bisherige Regelung, allerdings werden die Steuerbescheide mit einem Vermerk der Vorläufigkeit versehen, bis Bundesrat und Bundestag eine Neuregelung verabschiedet haben (s. hierzu auch ausführlich den , NWB GAAAB-52053).