Kraftfahrzeugsteuer;
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom (BGBl 2004 I S. 2712)
Hessisches Minister der Fin mit Erlass vom – o.a. Az.
Nach Nr. 7 des Bezugserlasses sind Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich ab als Pkw zu behandeln.
Die Problematik soll durch die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in der Sitzung vom 23. – abschließend geprüft werden. Es wird daher gebeten, bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren. Entsprechende Steuerfestsetzungen sind unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) vorzunehmen.
Hessisches Ministerium der Finanzen v. - S 6104 A - 1 - II 51
Fundstelle(n):
GAAAB-52053