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NWB Nr. 16 vom Seite 1275

Enge Grenzen für europaweite Konzernverlustverrechnung

Das grenzüberschreitende Verlustverrechnungsverbot für europaweit tätige Großkonzerne verstößt, so der Generalanwalt des EuGH, nicht gegen EU-Recht, wenn die Auslandstöchter im jeweiligen Land die Möglichkeit haben, Verluste steuerlich geltend machen zu können, z. B. durch Verlustvorträge.

Zwar ist nach Ansicht von Generalanwalt Poiares Maduro eine Regelung eines Konzernabzugs, die einer Muttergesellschaft in keinem Fall erlaubt, die Verluste ihrer Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland abzuziehen, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Eine solche Regelung sei jedoch mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie das Recht, die Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften abzuziehen, von der Voraussetzung abhängig mache, dass die Verluste in diesen Staaten keine gleichwertige steuerliche Behandlung erführen (Schlussanträge des Generalanwalts beim , Marks & Spencer plc). S. auch Eicker, IWB Aktuelles 7/2005.

Der Generalanwalt schlägt vor, die Gewährung des Konzernabzugs von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass die Verluste der ausländischen Tochtergesellschaften im Staat ihres Sitzes nicht Gegenstand einer günstigere...