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BFH Urteil v. - VI R 46/68

Leitsatz

  1. Für die Investitionszulage ist es unschädlich, wenn das Wirtschaftsgut während des Dreijahreszeitraums nicht in dem Betrieb verbleibt, für den es angeschafft oder hergestellt ist, sondern in das Anlagevermögen eines anderen Westberliner Betriebs übergeht.

  2. Das Wirtschaftsgut muß aber während des Dreijahreszeitraums ununterbrochen zum Anlagevermögen gehören und darf während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens eines Händlers sein.

Fundstelle(n):
KAAAB-51528

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