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BFH Urteil v. - III R 79/82 BStBl 1986 II S. 150

Gesetze: InvZulG § 4a

Leitsatz

Die Investitionszulage für Investitionsvorhaben im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung setzt voraus, daß die in § 4 a InvZulG aufgeführten Anlagen vom Investor mindestens drei Jahre lang selbst betrieben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 150
BFHE S. 479 Nr. 145,
SAAAA-97666

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