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BFH Urteil v. - V 245/56 S BStBl 1957 III S. 93

Leitsatz

Der Bundesfinanzhof hält an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in den Urteilen V 11/43 vom (Slg.Bd. 54 S. 65, RStBl 1944 S. 446) und V 53/43 vom (RStBl 1944 S. 614) fest, wonach der zwischen Filmhersteller und Verleiher abgeschlossene Verleihvertrag ein einheitlicher Vertrag ist, dessen Inhalt umsatzsteuerrechtlich nicht als Lieferung, sondern als eine sonstige Leistung zu beurteilen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 93
BFHE 1957 S. 245 Nr. 64
PAAAB-46403

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