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BFH Urteil v. - V 86/57 U BStBl 1960 III S. 278

Leitsatz

Bei dem Verfilmungsvertrag über ein vorbestehendes Werk (Roman, Theaterstück) ist regelmäßig der wesentliche Inhalt der Leistung darin zu sehen, die Aufführung des Films zu dulden. Diese Leistung ist dort erbracht, wo sich die übertragenen Befugnisse und Rechte wirtschaftlich auswirken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 278
BFHE 1961 S. 83 Nr. 71
MAAAB-47185

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