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Einkommensteuer | Kindergeld und EG-VO 1408/71
(1) Ein Selbständiger, der in Deutschland arbeitet, aber dessen Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen, unterfällt den Bestimmungen der EG-VO 1408/71 nur, wenn er in Deutschland rentenversicherungspflichtig ist. (2) Soweit ein Arbeitnehmer in Deutschland lediglich geringfügig beschäftigt ist, unterliegt er nicht der EG-VO 1408/71, da es an der notwendigen Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung fehlt. (3) Keine Bindungswirkung inländischer Gerichte oder Behörden an fehlerhafter rechtlicher Beurteilung durch Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates (, rkr., EFG 2004, S. 1849).