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FG Münster 26.5.2004 1 K 2067/01 Kg, IWB 4/2005 S. 924

Einkommensteuer | Kindergeld und EG-VO 1408/71

(1) Ein Selbständiger, der in Deutschland arbeitet, aber dessen Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen, unterfällt den Bestimmungen der EG-VO 1408/71 nur, wenn er in Deutschland rentenversicherungspflichtig ist. (2) Soweit ein Arbeitnehmer in Deutschland lediglich geringfügig beschäftigt ist, unterliegt er nicht der EG-VO 1408/71, da es an der notwendigen Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung fehlt. (3) Keine Bindungswirkung inländischer Gerichte oder Behörden an fehlerhafter rechtlicher Beurteilung durch Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates (, rkr., EFG 2004, S. 1849).

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