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FG München 23.9.2004 15 K 2232/02, IWB 4/2005 S. 924

Doppelbesteuerung | Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der Anwendung des Progressionsvorbehalts

(1) Bei Anwendung des Progressionsvorbehalts sind ausländische selbständige Einkünfte ohne Abzug der im Ausland gezahlten Steuern vom Einkommen anzusetzen. (2) Ergibt sich bei der Zusammenrechnung der im EG-Ausland und der unter Anwendung des Progressionsvorbehalts im Inland gezahlten ESt eine höhere Steuerbelastung als bei fiktiver Erzielung der Gesamteinkünfte im Inland, werden hierdurch EG-Grundfreiheiten nicht verletzt (, EFG 2005, S. 117). • Hinweis: Der Kl. mit Wohnsitz im Inland erzielte im Streitjahr 1999 sowohl in Deutschland als auch in Österreich freiberufliche Einkünfte. Die in Österreich erzielten Einkünfte wurden ausschließlich in Österreich besteuert (Art. 8 Abs. 1 i. V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich). Das FA berücksichtigte diese Einkünfte im Ra...