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BMF 10.02.2005 IV A 7 - S 1451 - 14/05, NWB 8/2005 S. 60

Einkommensteuer | Vordruck Einnahmenüberschussrechnung – „Anlage EÜR”

Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Das den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – „Anlage EÜR” bekannt gegebenen und erläutert. Liegen Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17 500 €, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.