Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außensteuer | Keine allgemeine Bagatellgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG
Passive niedrig besteuerte Einkünfte ausländischer Zwischengesellschaften i. S. des § 8 AStG sind grundsätzlich auch dann gemäß §§ 7 ff. AStG hinzu- und gemäß § 14 AStG zuzurechnen, wenn sie weniger als 10 v. H. der gesamten Bruttoerträge der ausländischen Zwischengesellschaft betragen. Die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung enthalten keine allgemeine „Bagatellgrenze”. Dies hat der NWB GAAAB-43506 entschieden.