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Zur Abgrenzung der Dauerschuld von Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs
Die vom Umfang der möglichen Ausbeutung abhängige und zur Bildung einer Rückstellung berechtigende Rückzahlungsverpflichtung eines vereinnahmten Entgelts für die Gestattung der Auskiesung eines Grundstücks stellt keine Dauerschuld dar, da sie nach zutreffender rechtlicher Einordnung eine Pachtvorauszahlung und damit einen Vorgang des laufenden Geschäftsverkehrs betrifft (nrkr. , Zerl, BFH-Az.: VIII R 72/04).