BBiG § 25

Teil 2: Berufsbildung

Kapitel 1: Berufsausbildung

Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften

§ 25 Unabdingbarkeit

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

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TAAAH-51371