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Arbeitsförderung | Lohnsteuerklassenwechsel nach unerlaubter Beratung durch Steuerberater
Erfolgt nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Wechsel der Lohnsteuerklasse, scheidet im Hinblick auf die steuerliche Vorteilhaftigkeit des Wechsels und mangels eindeutigen Hinweises in den Merkblättern der Bundesanstalt für Arbeit (vgl. dazu auch , NWB EN-Nr. 524/2004) auf leistungsrechtliche Konsequenzen regelmäßig eine grobe Fahrlässigkeit des Leistungsbeziehers aus. Eine Beratung durch einen Steuerberater zu den steuerrechtlichen Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels führt nicht zu einer groben Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers. Ein Steuerberater ist nicht befugt, einen Arbeitslosen über die leistungsrechtlichen Konsequenzen eines Steuerklassenwechsels zu beraten. Aus einer unterlassenen, unerlaubten Rechtsberatung kann daher die Bundesanst...