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Wettbewerbsrecht | verdeckte Recherche über Schleichwerbung
Gegen verdeckte journalistische Recherchen steht einem betroffenen Unternehmen im Hinblick auf die damit verbundene Täuschung grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung wegen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie das Recht auf Datenschutz zu. Eine verdeckte Recherche kann jedoch im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden sollen, die auf andere Weise nicht zugänglich sind (bejaht für Geschäftspraktiken im Bereich der verbotenen Schleichwerbung: , NJW-RR 2004, 767).