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Wettbewerbsrecht | Zulässigkeit eines Fernseh-Werbeblockers
Ein sog. Fernseh-Werbeblocker ermöglicht es, dass, sobald im gewählten Programm Werbung erscheint, auf ein werbungsfreies Programm umgeschaltet und nach Ende des Werbeblocks zurückgeschaltet wird. Der Vertrieb eines solchen Geräts stellt weder unter dem Gesichtspunkt der Behinderung noch der allgemeinen Marktstörung nach § 1 UWG ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, da es nicht die den Kern der Rundfunkfreiheit bildende Programmfreiheit des Fernsehsenders berührt. Zwar erschwere der Vertrieb die geschäftliche Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens, bedroht es aber nicht existenziell ().