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Steuerberatungsrecht | Frist für Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG)
Die für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls geltende Frist gem. § 164a Abs. 1 StBerG i. V. mit §§ 131 Abs. 2 Satz 2, 130 Abs. 3 AO beginnt nicht bereits mit der Kenntnis der Steuerberaterkammer vom Eintritt des Vermögensverfalls zu laufen, sondern erst dann, wenn die Steuerberaterkammer zu der Überzeugung gelangt ist, dass dem betroffenen Steuerberater der Nachweis nicht gelungen ist, dass Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (). Vgl. dazu schon , NWB EN-Nr. 674/2004, und v. - VII B 126/03, NWB EN-Nr. 575/2004.