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Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft bei vermögensverwaltender Tätigkeit
Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Die (sachliche) Gewerbesteuerpflicht beginnt mit Aufnahme der vermögensverwaltenden Tätigkeit und ist nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig – im Streitfall: Beschränkung der Gesellschaft auf die Darlehensgewährung an ein nahe stehendes Unternehmen ().