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BMF 02.04.2004 IV C 2 - S 2135 - 2/04, NWB 18/2004 S. 138

Einkommensteuer | Umfang des dazugehörenden Grund und Bodens i. S. des § 52 Abs. 15 EStG a. F. bei der Nutzungswertbesteuerung

Der (NWB EN-Nr. 49/2004) entgegen der in Tz. 8 der (BStBl 1997 I S. 630) und v. - S 2135 (BStBl 1998 I S. 129) vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass bei Anwendung des § 52 Abs. 15 EStG a. F. der Teil des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der den erforderlichen und üblichen Umfang übersteigt, mit Wegfall der Nutzungswertbesteuerung nicht stpfl. entnommen wird, sondern bis zur Veräußerung oder Entnahme im land- und forstwirtschaftlichen BV verbleibt. Nach dem sind die Grundsätze dieses Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Tz. 8 der und v. - S 2135 findet insoweit keine Anwendung mehr.