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BFH 22.01.2004 III R 39/02, NWB 18/2004 S. 138

Eigenheimzulage | keine Begünstigung der Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim errichteten Gebäudes (§ 2 Abs. 1 EigZulG)

Die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus ist nicht nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem formellen oder materiellen Baurecht errichtet hat, sondern auch dann, wenn es in dem Jahr mit dem formellen oder materiellen Baurecht übereinstimmt, ab dem der Anspruchsberechtigte die EigZ begehrt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Ist in dem betreffenden Gebiet im Förderzeitraum die Errichtung von Wohngebäuden nicht erlaubt, kann die Gewährung einer EigZ in Betracht kommen, wenn für das Wohnhaus bei Errichtung eine Baugenehmigung vorlag oder eine solche nach den bei Errichtung geltenden Bestimmungen nicht erforderlich und das Wohnen auf Dauer nicht verboten war. Vom Bestandsschutz gedeckt ist aber nur die nach Art und Umfa...