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Einkommensteuer | unentgeltliche Überlassung von Mandantenverträgen als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, § 34 EStG)
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die unentgeltliche Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH vom Wettbewerbsverbot sich nicht zwangsläufig auf die Überlassung der Mandantenverträge erstreckt. In dem Verzicht auf das Entgelt für die Überlassung der Mandantenverträge ist deshalb regelmäßig eine vGA zu sehen. Die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnende vGA unterliegt nicht nach § 34 EStG dem ermäßigten Steuersatz (, n. v.).