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BBK 18/2001 S. 4146

Beurteilung von Immobilienleasingverträgen mit degressiven Leasingraten

Für die Entscheidung der Frage, ob eine gleichmäßige Verteilung degressiver Leasingraten nach den Grundsätzen des (BStBl II S. 696) auch dann in Betracht kommt, wenn die degressiven Leasingraten einmalig wegen Zinskonversion angepasst werden können, kommt es gem. II 21 allein darauf an, ob die Zinsanpassung den Wert der Nutzungsüberlassung in den einzelnen Jahren so beeinflusst, dass er nicht mehr als gleichwertig angesehen werden kann. Im Grundsatz ist ein berechtigtes Interesse beider Vertragsparteien anzuerkennen, die Leasingraten bei einer über mehrere Jahrzehnte angelegten Vertragslaufzeit (10 bis 20 Jahre) an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Da das Zinsniveau bei Grundstücken — w...