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BBK 18/2001 S. 4145

Willkürliche Anzahlungen auf Anschaffungskosten (§ 3 Abs. 3 InvZulG 1999)

Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 sind die vor dem geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die InvZul einzubeziehen. Zur Frage, ob im Kj 1998 geleistete Anzahlungen, soweit sie nach R 45 Abs. 5 EStR 1999 als willkürlich zu behandeln sind und deshalb für sie Sonderabschreibungen nach dem FördG nicht beansprucht werden können, zur Bemessungsgrundlage für die InvZul nach § 3 InvZulG 1999 gehören, hat die wie folgt Stellung genommen: Willkürlich geleistete Zahlungen sind nach R 45 Abs. 5 Satz 4 EStR 1999 keine Anzahlungen. Soweit im Kj 1998 geleistete Anzahlungen als willkürlich zu behandeln sind, kommen somit Sonderabschreibungen nach dem FördG nicht in Betracht. Da es sich nach R 45 Abs. 5 Satz 9 EStR 1999 insoweit aber um Anzahlungen der Folgejahre handelt, sind sie nach § 3 Abs. 3 InvZulG 1999 in die Bemessungsgrundlage für die InvZul...