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Anerkennung von Darlehensverträgen mit Angehörigen der Gesellschafter
Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen einer PersGes und den volljährigen, finanziell unabhängigen Söhnen der Gesellschafter, bei denen die Darlehensbeträge aus zuvor von den Gesellschaftern geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falls unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs. (b) Die Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge.