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Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen im Rahmen des § 6b EStG
Werden landwirtschaftliche Grundstücke, die bisher zum Anlagevermögen gehörten, in Bauparzellen aufgeteilt, so entstehen gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 73/00, EFG 2001 S. 208) durch die Parzellierung neue WG, die erst dann dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, wenn sie nicht mehr für den Betrieb des Stpfl. genutzt, sondern veräußert werden sollen.