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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit den Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich die Finanzgerichtsbarkeit in mehreren Entscheidungen wie folgt befasst: (1) Für die unbegrenzte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt es darauf an, wo die wesentliche und das jeweilige konkrete Berufsbild prägende Kerntätigkeit ausgeübt wird (nrkr. , BFH-Az.: VI R 79/02, EFG 2002 S. 1375). (2) Wird einem angestellten Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, so sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 66/02, EFG 2002 S. 1439) die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers voll absetzbar, wenn nachweislich 75 v. H. der Arbeitszeit im Arbeitszimmer ve...