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BBK 23/2002 S. 4262

Voraussetzung für eine Rechnungsberichtigung

Der Stpfl. hat gem. (BFH/NV 2002 S. 1505) einen Rechtsanspruch auf Erlass der Umsatzsteuer, die er für einen nicht von ihm ausgeführten Umsatz gesondert berechnet hat, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens nachweislich beseitigt worden ist.