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BBK 18/2002 S. 4244

Kapitalgesellschaft; Anforderungen an die Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Die Erteilung einer Pensionszusage an den Ges.-Gf. einer KapGes setzt im Allgemeinen die Einhaltung einer Probezeit voraus, um die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers beurteilen zu können. Handelt es sich um eine neu gegründete KapGes, ist die Zusage überdies erst dann zu erteilen, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verlässlich abgeschätzt werden kann. (b) Die Dauer dieser Probezeit hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten „aufgekauft„ und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten KapGes als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), s...