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GmbH; Anerkennung einer Pensionszusage trotz zu Unrecht einbezogener Vordienstzeiten
Bezieht eine GmbH für eine ihrem Ges.-Gf. gegebene Pensionszusage bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung zu Unrecht Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten ein, führt dies gem. zu keiner vGA, wenn die Pensionszusage dem Grunde und der Höhe nach einem Fremdvergleich standhält.